Die Hohe Landesschule als Tor zur Welt

Verfassungstag am 23. Mai 1986 an der HOLA: Der Alt-Bundespräsident ist da

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz im Rahmen einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

Vor dem Hintergrund des Scheiterns der Weimarer Republik und zwölf Jahren nationalsozialistischer Terrorherrschaft hatten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes zum Ziel gesetzt, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist. Ganz bewusst haben sie mit Art. 1 den wohl wichtigsten Satz des Grundgesetzes an den Anfang gestellt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie schufen damit unmittelbar geltendes Recht für alle staatliche Gewalt.

Zunächst war das Grundgesetz als Provisorium gedacht und wurde deshalb bewusst nicht Verfassung genannt. Erst nach einer Wiedervereinigung sollte eine gesamtdeutsche Verfassung folgen. Die dem Grundgesetz ursprünglich vorangestellte Präambel brachte dies deutlich zum Ausdruck. Mit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten Volkes. Seit mehr als sieben Jahrzehnten ist das Grundgesetz nunmehr die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie. Es wurde vielfach geändert und angepasst, aber es hat sich bewährt und der Bundesrepublik Deutschland geholfen, zu einer stabilen Demokratie in der Mitte Europas zu werden.

Die Biografie von Karl Carstens:
Datum Biographie
1914

 

 

Geboren am 14. Dezember in Bremen.

Nach dem Abitur Studium der Rechte und der Politischen Wissenschaften in Deutschland und Frankreich

1936 und 1939 Erste und zweite juristische Staatsprüfung in Hamburg
1938 Promotion zum Dr. jur.
1940 – 1945 Soldat, zuletzt Flakartillerie-Leutnant
1945 – 1949

1948 – 1949

Rechtsanwalt in Bremen

Master of Laws an der Yale-University Connecticut/USA

1949 – 1954 Bremischer Bevollmächtigter beim Bund
1950 – 1973 Lehrtätigkeit an der Universität zu Köln
1952 Habilitation für Staats- und Völkerrecht
1954 – 1955 Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat in Straßburg

 

1955 – 1966 Tätigkeit im Auswärtigen Dienst
1960 – 1966 Staatssekretär im Auswärtigen Amt
1960 – 1973 Ordentlicher Professor an der Universität zu Köln

 

1966 – 1968 Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung
1968 – 1969 Chef des Bundeskanzleramtes
1970 – 1972 Leiter des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Bonn
1972 – 1979 Mitglied des Deutschen Bundestages
1973 – 1976 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Mitglied des Präsidiums der Christlich Demokratischen Union (CDU)
1976 – 1979 Präsident des Deutschen Bundestages
1979 – 1984 Bundespräsident
1992 gestorben am 30. Mai 1992 in Meckenheim