Verfassungstag am 23. Mai 1986 an der HOLA: Der Alt-Bundespräsident ist da
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz im Rahmen einer feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates ausgefertigt und verkündet. Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Vor dem Hintergrund des Scheiterns der Weimarer Republik und zwölf Jahren nationalsozialistischer Terrorherrschaft hatten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes zum Ziel gesetzt, der neuen Bundesrepublik eine Verfassung zu geben, deren Dreh- und Angelpunkt die Würde jedes Einzelnen ist. Ganz bewusst haben sie mit Art. 1 den wohl wichtigsten Satz des Grundgesetzes an den Anfang gestellt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie schufen damit unmittelbar geltendes Recht für alle staatliche Gewalt.
Zunächst war das Grundgesetz als Provisorium gedacht und wurde deshalb bewusst nicht Verfassung genannt. Erst nach einer Wiedervereinigung sollte eine gesamtdeutsche Verfassung folgen. Die dem Grundgesetz ursprünglich vorangestellte Präambel brachte dies deutlich zum Ausdruck. Mit dem Beitritt der Länder auf dem Gebiet der ehemaligen DDR am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung des gesamten Volkes. Seit mehr als sieben Jahrzehnten ist das Grundgesetz nunmehr die Grundlage unserer freiheitlichen Demokratie. Es wurde vielfach geändert und angepasst, aber es hat sich bewährt und der Bundesrepublik Deutschland geholfen, zu einer stabilen Demokratie in der Mitte Europas zu werden.
Die Biografie von Karl Carstens:
Datum | Biographie |
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1914
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Geboren am 14. Dezember in Bremen.
Nach dem Abitur Studium der Rechte und der Politischen Wissenschaften in Deutschland und Frankreich |
1936 und 1939 | Erste und zweite juristische Staatsprüfung in Hamburg |
1938 | Promotion zum Dr. jur. |
1940 – 1945 | Soldat, zuletzt Flakartillerie-Leutnant |
1945 – 1949
1948 – 1949 |
Rechtsanwalt in Bremen
Master of Laws an der Yale-University Connecticut/USA |
1949 – 1954 | Bremischer Bevollmächtigter beim Bund |
1950 – 1973 | Lehrtätigkeit an der Universität zu Köln |
1952 | Habilitation für Staats- und Völkerrecht |
1954 – 1955 | Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat in Straßburg
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1955 – 1966 | Tätigkeit im Auswärtigen Dienst |
1960 – 1966 | Staatssekretär im Auswärtigen Amt |
1960 – 1973 | Ordentlicher Professor an der Universität zu Köln
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1966 – 1968 | Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung |
1968 – 1969 | Chef des Bundeskanzleramtes |
1970 – 1972 | Leiter des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Bonn |
1972 – 1979 | Mitglied des Deutschen Bundestages |
1973 – 1976 | Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Mitglied des Präsidiums der Christlich Demokratischen Union (CDU) |
1976 – 1979 | Präsident des Deutschen Bundestages |
1979 – 1984 | Bundespräsident |
1992 | gestorben am 30. Mai 1992 in Meckenheim |