Die Hohe Landesschule als Tor zur Welt

Gustav Schenk zu Schweinsberg

Gustav Ferdinand Carl Johann Ernst Ludwig Freiherr von Schenk zu Schweinsberg (* 16. September 1842 in Kassel; † 25. Juli 1922 in Fronhausen) aus der Hermannsteiner Linie des Adelsgeschlechtes Schenk zu Schweinsberg war Direktor des Großherzoglichen Haus- und Staatsarchivs in Darmstadt.

Nach dem Besuch der Vorschule in Kassel ging er auf die Hohe Landesschule in Hanau, trat dann als Kadett in Kassel in das kurhessische Militär ein und diente ab 1860 im Leibgarde-Regiment. Nach dem für Kurhessen verlorenen Krieg von 1866 verzichtete er auf die Übernahme ins preußische Militär und begann ein Studium der Rechtswissenschaft und der Geschichte an der Universität Gießen im nicht-preußischen, hessischen „Ausland“. Das Studium wurde vom Deutsch-Französischen Krieg unterbrochen, an dem er als Offizier im 1. Großherzoglich Hessischen Leibgarde-Regiment teilnahm. In der Schlacht bei Gravelotte wurde er verwundet.

Nach dem Krieg setzte er sein Studium fort und wurde zweifach promoviert: zum Dr. jur. (1873) und zum Dr. phil. Er ging als Regierungsakzessist in Gießen in den Staatsdienst des Großherzogtums Hessen und wechselte in gleicher Stellung 1875 zum Großherzoglich Hessisches Haus- und Staatsarchiv in Darmstadt. 1877 wurde er Vorstand der Direktion des Großherzoglichen Haus- und Staatsarchivs mit dem Titel „Haus- und Staatsarchivar“, 1886 Direktor des Großherzoglichen Haus- und Staatsarchivs. 1911 ging er auf eigenes Nachsuchen in den Ruhestand.

Gustav Schenk zu Schweinsberg war Oberstleutnant à la suite der Infanterie. 1879 ernannte ihn Großherzog Ludwig IV. zum Kammerherrn. 1876 wurde er zum Sekretär des Historischen Vereins für das Großherzogtum Hessen gewählt, ab 1890 war er dessen Vorsitzender. 1907 bis 1911 war er staatliches Mitglied der Historischen Kommission für das Großherzogtum Hessen.

Gustav Schenk zu Schweinsberg gehörte dem ersten Denkmalrat des Großherzogtums Hessen an, der aufgrund des 1902 im Großherzogtum erlassenen neuen Denkmalschutzgesetzes, des ersten modernen Denkmalschutzgesetzes in Deutschland, zusammentrat.